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Das Bundesvergabegesetz 2006 regelt die Vergabe von Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber in Österreich. 

Die rechtzeitige Einholung kompetenter Rechtsauskunft verschafft sowohl Auftraggebern als auch Unternehmern auf Auftragnehmerseite Rechtssicherheit und ermöglicht eine effiziente Vorgangsweise. Die rechtsanwaltliche Beratung bei einem Vergabeverfahren kann einem Auftraggeber zeitaufwendige und kostenintensive Vergaberechtsverfahren vor den Vergabekontrollbehörden ersparen. In Nachprüfungs- und Feststellungsverfahren vor diesen Vergabekontrollbehörden können übergangene Bewerber und Bieter ihre Rechte durchsetzen. 

NEU: Mit 05.03.2010 ist die Novelle 2009 zum Bundesvergabegesetz 2006 mit teils weitreichenden Änderungen in Kraft getreten und gilt für alle ab diese Tag eingeleitete Vergabeverfahren!

 

Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen und Antworten auf Ihre Probleme und Anliegen in allen Bereichen des Vergaberechts:

  • Beratung und Vertretung öffentlicher Auftraggeber und Sektorenauftraggeber
  • Vorbereitung, Begleitung und Durchführung öffentlicher Vergabeverfahren
  • Beratung und Vertretung von Bietern und Auftragnehmern,
    von der Beratung zur Ausschreibung, über die Angebotslegung bis zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
  • Enwicklung und Realisierung von Public Private Partnership (PPP) Modellen
  • Privatisierungen und Ausgliederungen
Auf diesen Seiten finden Sie:
  • einen Überblick über das öffentliche Vergaberecht in Österreich
  • Neuigkeiten zum Beschaffungswesen
  • nützliche Links
  • weiterführende Literatur

 Für Fragen und zur rechtsfreundlichen Vertretung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

   CHG Rechtsanwälte
   RA Dr. Günther Gast, LL.M.
   Bozner Platz 4 - Palais Hauser
   A-6020 Innsbruck
   +43-512-56 73 73
   gast(at)chg.at

Haftungsausschluss:
Diese Seiten wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Bedenken Sie jedoch, dass es sich beim Vergaberecht um ein äußerst komplexes und schwieriges Rechtsgebiet handelt, das einem ständigen Wandel von Seiten der Gesetzgeber sowie Änderungen von Verwaltungspraxis und Judikatur unterliegt. Alle Angaben erfolgen daher ohne Gewähr, eine Haftung ist ausdrücklich ausgeschlossen.