Das Bundesvergabegesetz 2006 regelt die Vergabe von Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber in Österreich.
Die rechtzeitige Einholung kompetenter Rechtsauskunft verschafft sowohl Auftraggebern als auch Unternehmern auf Auftragnehmerseite Rechtssicherheit und ermöglicht eine effiziente Vorgangsweise.
Die rechtsanwaltliche Beratung bei einem Vergabeverfahren kann einem Auftraggeber zeitaufwendige und kostenintensive Vergaberechtsverfahren vor den Vergabekontrollbehörden ersparen.
In Nachprüfungs- und Feststellungsverfahren vor diesen Vergabekontroll-behörden können übergangene Bewerber und Bieter ihre Rechte durchsetzen.
NEU: Mit 5. März 2010 ist die Novelle 2009 zum Bundesvergabegesetz 2006 mit teils weitreichenden Änderungen in Kraft getreten und gilt für alle ab diesem Tag eingeleiteten Vergabeverfahren!

